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Trump beschließt Ausstieg der USA aus der globalen Mindestbesteuerung

Bearbeitungsstand 1. März 2025 

Den ersten Tag seiner Amtszeit hat der neue US-Präsident dazu genutzt, die Anwendung der globalen Mindeststeuer für nichtig zu erklären.

Die Auswirkungen hierdurch sind aktuell sogar in den USA selbst begrenzt, da bereits sein Vorgänger Biden die Mindestbesteuerung nicht implementiert hatte und lediglich eine Absichtserklärung für eine etwaige spätere Einführung gegeben hatte.

Auch international ergeben sich durch die Erklärung Trumps zumindest dahingehend keine Auswirkungen, dass die Anwendung der globalen Mindeststeuer bewusst so gestaltet worden ist, dass ihre Umsetzung unabhängig von der Implementation der Regelungen in einzelnen Ländern möglich ist.

Die durch die OECD beschlossene Mindestbesteuerung sieht gemäß „Pillar II“ eine weltweite Besteuerung in Höhe von mindestens 15 % vor.

Auch hier nehmen Deutschland und die EU bereits bislang eine Vorreiterrolle ein, die zumindest den Vorteil besaß, dass Irland als EU-Steuerparadies sich nach vielen Jahren dazu durchrang, die nationalen Steuer zu erhöhen.

Gleichzeitig will die neue US Regierung Abwehrmaßnahmen für den Fall ergreifen, dass die Anwendung der Mindeststeuer für US-Konzerne im Ausland zu höheren Steuern führt.

Als gut möglich erachtet wird vor diesem Hintergrund der Ankündigungen die Modifikation von Pillar 2 zugunsten von amerikanischen Unternehmen. Dies ist umso wahrscheinlicher, als es im Falle der gleichzeitigen Anwendung der amerikanischen Hinzurechnungsbesteuerung und Regelungen von Pilar 2 tatsächlich zu einer Doppelbesteuerung von vorher niedrig besteuerten Einkünften amerikanischer Unternehmen kommen kann.

Zusammenfassend führen diese Entwicklungen zu weiteren Standortnachteilen europäischer und deutscher Unternehmen insbesondere aufgrund des immensen Verwaltungsaufwands, der mit der Umsetzung der Regelungen verbunden ist.

Des Weiteren ist das Ziel einer globalen Umsetzung signifikant gefährdet.