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Grundsätzlich ab dem 1.1.2024 gilt das neue Mindeststeuergesetz (MinStG). Hierdurch will Deutschland zentrale Elemente der internationalen Vereinbarungen zur Säule 2 der sog. G20/OECD-Zwei-Säulen-Lösung umsetzen und eine globale effektive Mindestbesteuerung i. H. v. 15 % sicherstellen.

Wir unterstützen Sie auf allen Feldern betreffend die Mindestbesteuerung, insbesondere: